Prekarität
Armut ist oft die Folge eines Teufelskreises, der bereits in der Jugend mit kleinen Schwierigkeiten beginnt, die sich dann häufen. Ein einziges Ereignis kann das Leben auf den Kopf stellen und die Spirale der Verschuldung in Gang setzen. Dies kann jeden betreffen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder sozialem Status. Die Verschuldung ist jedoch ein echtes individuelles und kollektives Problem. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die finanzielle Sicherheit aller Haushalte unabhängig von ihrer sozio-professionellen Situation gewährleistet ist. Selbst wenn das Einkommen aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit nicht ausreicht, um einen Haushalt mit einem Mindestmaß an finanziellen Einkünften auszustatten, muss es einen Mechanismus geben, der die notwendige Ergänzung gewährt.

Am 13. Juni 2021 hat sich der Kanton Basel-Stadt für die Einführung eines Mindestlohns entschieden. Er wendet nun einen Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde an. Dies ist das Ergebnis der Annahme eines Gegenvorschlags zu einer Initiative, die einen Stundensatz von 23 Franken forderte. Der gesetzliche Mindestlohn gilt derzeit in fünf Kantonen: Neuenburg (20 Franken), Jura (20 Franken), Genf (23 Franken), Tessin (19 Franken und schrittweise Erhöhung) und Basel-Stadt. In den Kantonen Neuenburg und Jura wurde der Mindestlohn auf der Grundlage der Leitlinien für Ergänzungsleistungen (EL) berechnet und wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Im Kanton Neuenburg profitieren rund 2'700 Personen davon. In Genf gilt er für alle Personen, die im Kanton arbeiten, mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten, Angestellten in Sommerjobs oder auch Minderjährigen. Ein Mindestlohn ermöglicht es Vollzeitbeschäftigten, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Diese Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, das Phänomen der Working Poor zu bekämpfen. Dieses sozialpolitische Instrument soll prekäre Arbeitsverhältnisse eindämmen und Mindestlöhne sichern gerechte Einkommen und sind ein zentrales Mittel im Kampf gegen Lohndumping. Er muss als Berechnungsgrundlage den Betrag heranziehen, den eine erwachsene Person benötigt, um oberhalb der Armutsgrenze leben zu können. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass auch bei Einführung eines Mindestlohns die Arbeitslosigkeit nicht steigt. Im Gegenteil, er wirkt sich positiv auf die Zahl der Arbeitslosen aus. Tatsächlich ist die Arbeitslosenquote im Kanton Neuenburg stärker gesunken als in anderen Kantonen, wie die NZZ am 16. Februar 2019 berichtete. Die Einführung eines Mindestlohns ist auch für Frauen von zentraler Bedeutung, da sie häufiger als Männer in Niedriglohnsektoren arbeiten. Die Kantone, die einen Mindestlohn eingeführt haben, ziehen eine positive Bilanz. Insgesamt haben die Unternehmen das Spiel mitgespielt. Ihrer Meinung nach sind die schlechten Prophezeiungen der Arbeitgeber, die unter anderem Massenentlassungen und Lohnstopps ankündigten, nicht eingetreten. Die Gewerkschaften haben in der Tat keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Arbeitslosigkeit, einen allgemeinen Lohnrückgang oder einen Anstieg der Schwarzarbeit festgestellt. Darüber hinaus ähnelt die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Genf der Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rest des Landes, auch in den Sektoren mit niedrigem Einkommen, die direkt von der Einführung des Mindestlohns betroffen waren.
Die Mittelschicht trägt eine viel zu hohe Last, denn die Krankenversicherung ist nach den Steuern zur zweitgrößten Ursache für Verschuldung geworden. Hinzu können Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung oder administrative Probleme kommen. Von den 600'000 verschuldeten Schweizern haben 80% Steuerschulden, die sie nicht begleichen können und so in die Betreibung geraten. Die Einführung einer progressiven Kapitalgewinnsteuer, um die Lücke bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen, Wertpapieren und Vermögen zu korrigieren. Kapitaleinkommen muss höher besteuert werden als Arbeitseinkommen.
Verschuldete Menschen haben es in der Schweiz schwer, aus ihrer Verschuldung herauszukommen, und viele Betroffene haben keine realistischen Aussichten, wieder schuldenfrei zu leben, so ein Bericht des Bundesrates. Verschuldung wird von vielen Menschen in der Schweiz als beschämend empfunden. Neun von zehn Personen, die um Hilfe rufen, sind bereits überschuldet und haben für den Rest ihres Lebens keine materielle Möglichkeit mehr, sich aus der Schuldenfalle zu befreien. Es gibt nur wenige Zahlen zur Verschuldung in der Schweiz. Die letzten diesbezüglichen Daten, die dem Bundesamt für Statistik vorliegen, stammen aus dem Jahr 2013 und sind der Erhebung "Statistics on Income and Living Conditions" entnommen. Sie zeigen, dass 18,5% der Bevölkerung in einem Haushalt lebt, der mindestens zwei Arten von Schulden kumuliert, und 31,8% der Bevölkerung in einem Haushalt lebt, der mindestens einen Kredit aufgenommen hat. Laut Avenir Suisse hat sich die Verschuldungsquote in den letzten 30 Jahren verdreifacht. Ein Viertel der Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren gibt mehr Geld aus, als sie sich leisten können. 80% der verschuldeten Jugendlichen waren zum ersten Mal vor dem 25. Lebensjahr verschuldet. 85% der Jugendlichen in dieser Altersgruppe betrachten Shopping als wichtigen Teil ihrer Freizeit. Schließlich ist zu erwähnen, dass ein Drittel der Bevölkerung dazu neigt, sein Kaufverhalten nicht kontrollieren zu können. Überschuldung ist ein langer und komplexer Prozess, bei dem verschiedene Faktoren zusammenkommen. Die häufigsten Ursachen sind Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder gescheiterte Selbstständige. Steuerschulden sind laut dem Bundesamt für Statistik neben Krankenkassenprämien die häufigste Art der Verschuldung in der Schweiz. Im Kanton Neuenburg war jeder siebte Steuerpflichtige von einem Betreibungsverfahren im Zusammenhang mit unbezahlten Steuern betroffen. Immer häufiger reicht das Einkommen bestenfalls zur Deckung der obligatorischen Haushaltsrechnungen, nicht aber für unvorhergesehene Ausgaben. Wenn eine Person derzeit kumulativ verschuldet ist, kann ihr Lohn gepfändet werden, sie kann persönlich Konkurs anmelden oder sich direkt mit den Gläubigern oder vor Gericht auf eine Rückzahlungsvereinbarung einigen. Diese oft langwierigen, teuren und komplizierten Verfahren machen es überschuldeten Personen schwer, sich aus der Schuldenfalle zu befreien. Daher ist es wichtig, Entschuldungsprogramme einzuführen. Überschuldete Personen müssen das Recht auf eine zweite Chance haben. Die Prävention sollte bereits in jungen Jahren beginnen, da sich einige schlechte Gewohnheiten in Bezug auf Konsum und Geldmanagement bereits im Jugendalter entwickeln. Dies wäre eine Gelegenheit, jungen Menschen die Gefahren im Zusammenhang mit Schulden und Teufelskreisen zu erklären und sie mit Organisationen bekannt zu machen, die ihnen helfen können, aus der Schuldenfalle herauszukommen. Im Einzelnen wäre es interessant, einen Lehrplan zum Thema "Umgang mit Geld, Schulden, Verbraucherverhalten" in den Lehrplan der Sekundarschule aufzunehmen. In diesem Rahmen könnte man die Jugendlichen dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, ein Budget zu erstellen und darin auch die Steuern zu berücksichtigen, die oft vergessen werden, obwohl sie zwischen 10 und 15 Prozent des Nettolohns ausmachen. Der Kanton Waadt hat 2020 die Präventionskampagne "Parlons Cash!" in den sozialen Netzwerken gestartet, um die Überschuldung von Jugendlichen zu bekämpfen. Dieses Programm wird vom Département de la santé et de l'action sociale (DSAS) finanziert. Im Jahr 2020 hat es dafür 2,1 Millionen Franken aufgewendet. Es bietet eine anonyme und kostenlose Telefonhotline, die im Jahr 2020 1'800 Anrufer beriet, aber auch verschiedene humorvolle Videokapseln, die sich mit den Schwierigkeiten im Umgang mit Geld befassen. Eine davon informiert beispielsweise junge Menschen über die Steuervorauszahlungen, die bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu leisten sind. Die Schweiz ist in Europa insofern eine Ausnahme, als sie eines der wenigen Länder ist, die kein Schuldenerlassverfahren kennen, und die meisten OECD-Länder kennen Verfahren, um diese Personen von ihren Schulden zu befreien. Nur wenige Parlamentarier beschäftigen sich mit dieser Problematik. Die Europäische Kommission, die Vereinten Nationen, die OECD sowie die Weltbank empfehlen die Einführung eines Schuldenerlassverfahrens, um die Kosten für die Versuche, die Schulden einzutreiben, zu senken, den Betroffenen eine zweite Chance zu geben und das Unternehmertum zu fördern. Außerdem schlägt er die Einführung eines Mechanismus vor, der unter bestimmten Bedingungen einen Schuldenerlass ermöglicht. Ein Schritt wurde getan, aber es ist noch ein langer Weg, bis überschuldete Personen tatsächlich das Recht auf eine zweite Chance haben. Um das Verschuldungsrisiko zu senken, müssen dringend Präventionsprogramme eingeführt werden.
Fast die Hälfte der Sozialhilfeempfänger verfügt über keine Ausbildung nach der Pflichtschulzeit. Viele von ihnen haben kaum berufliche Perspektiven. Denn die Möglichkeiten, eine neue Ausbildung zu absolvieren, wenn man als Sozialhilfeempfänger ohne Ausbildung oder älter ist oder dessen Erstausbildung auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist, sind gering. Die Betroffenen sind häufig selbstständig, führen einen eigenen Haushalt und müssen sich um Kinder kümmern. Es handelt sich also überwiegend um Frauen. Sie haben weder die zeitlichen noch die finanziellen Möglichkeiten, eine Lehre, eine Schule oder einen teuren Studiengang an einer Privatschule zu absolvieren. Es bleibt ihnen daher nichts anderes übrig, als sich dauerhaft oder wiederholt mit kurzfristigen Jobs unterstützen zu lassen. Diese Menschen würden es vorziehen, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich zu qualifizieren, um selbstständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dieses Problem fällt jedoch nicht unter die Sozialhilfe, sondern unter das Amt für Berufsbildung und das Stipendiensystem. Gemäß den Standards der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) kann die Sozialhilfe beschließen, für den Unterhalt und die Kosten einer Grundausbildung aufzukommen, wenn keine andere finanzielle Lösung gefunden wird. In der Praxis ist die Finanzierung der Berufsausbildung durch die Sozialhilfe jedoch kaum anwendbar. Sie beschränkt sich darauf, mit punktuellen Unterstützungsmaßnahmen einzugreifen, wie Coaching für Jugendliche über einige Monate und Verträge zur sozialen Eingliederung von Ausbildungen (Sprachkurse, Rotkreuz-Ausbildungen usw.). Diese Situation ist bedauerlich, denn wenn Sozialhilfeempfänger eine Ausbildung machen könnten, würden sie selbstständig leben können und der Kanton würde einen nicht unerheblichen Teil des Geldes einsparen. Es bedarf einer besseren Koordination und eines nachhaltigeren Austauschs von erfolgreichen Erfahrungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, als sie von den Gemeinden und Städten im Rahmen der Sozialhilfe angeboten werden. Die Programme müssen weiterentwickelt werden, und die Sozialhilfe muss die berufliche Ausbildung und Wiedereingliederung stärker bevorzugen und fördern. Es gibt zum Beispiel das Programm "Forjad", mit dem im Kanton Waadt jedes Jahr 300 junge Sozialhilfeempfänger in das Berufsleben integriert werden. Diese Abkürzung steht für "Berufsbildung für junge Erwachsene in Schwierigkeiten", ein gemeinsames Programm der Direktion für soziale Angelegenheiten und der Bildungsdirektion des Kantons. Wenn Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren Sozialhilfe beantragen, vermittelt der Kanton ihnen eine Lehrstelle. Ziel ist es, die Zahl der jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe zu senken (und im Idealfall auf Null zu bringen).
Wenn es um Arbeitslosigkeit oder das Recht auf Arbeitslosengeld geht, insbesondere im Falle eines schweren Schicksalsschlags oder einer Krise, gelten für die Bürgerinnen und Bürger derzeit nicht die gleichen Bedingungen. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man in der Schweiz wohnhaft sein und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Personen, die sich in einer Grauzone befinden, in der sich die Zuständigkeiten verschiedener Versicherungen überschneiden, sind oft Opfer bürokratischer Kämpfe um die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche. Diese Menschen müssen manchmal jahrelang auf Leistungen aus einer Sozialversicherung warten und nehmen in dieser Zeit Sozialhilfe in Anspruch.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass jeder unfreiwillige Einkommensverlust gedeckt wird, unabhängig davon, aus welchem Grund er entstanden ist. Vielmehr muss ein System angestrebt werden, das es jeder Person ermöglicht, Lücken zu schließen, die durch Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Umschulung oder Übergangssituationen entstehen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass das Risiko einer Einkommensminderung oder eines Einkommensausfalls im Falle einer Epidemie oder einer Naturkatastrophe berücksichtigt wird. Eine allgemeine Einkommensversicherung würde es jedem ermöglichen, in einem heiklen Moment seines Lebens Unterstützung zu erhalten. Dank eines solchen Instruments würde niemandem, unabhängig von seiner Beschäftigung oder seinem Lebensweg, ein angemessenes Einkommen vorenthalten, das ihm ein Leben in nicht prekären Verhältnissen ermöglicht, ohne dass er durch das letzte Netz, die Sozialversicherung, gehen muss. AGR darf nicht mit einem universellen Einkommen verwechselt werden. Das AGR ist ein Mechanismus, der Haushalten, die trotz eines Einkommens aus einer abhängigen oder selbstständigen Tätigkeit nicht über ein Mindestmaß an finanziellen Einkünften verfügen, ein Grundeinkommen gewährt. Darüber hinaus entschädigt sie Personen, die einen vorübergehenden oder dauerhaften Verdienstausfall erleiden, der nicht durch eine bestehende Bundessozialversicherung gedeckt ist. Eine solche Versicherung würde alle erwerbstätigen Personen umfassen, die in der Schweiz einer bezahlten Arbeit nachgehen, sowie diejenigen, die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Ziele einer AGR sind vielfältig. Zum einen ermöglicht sie eine Vereinfachung des bestehenden, teilweise komplexen Sozialsystems. Darüber hinaus können Lücken im Sozialschutz geschlossen werden, die viele Menschen mittellos machen. Schließlich ermöglicht sie es, die Kaufkraft der Bürger zu sichern und so die lokale Wirtschaft anzukurbeln. Eine weitere Verbesserung, für die das AGR Leistungsverbesserungen vorsieht, ist der Übergang von einer Weiterbildung oder gar einer zweiten Ausbildung zu einer Erwerbstätigkeit. Die Betroffenen würden nämlich Tagessätze erhalten, die ihren Qualifikationen entsprechen und anhand des voraussichtlich zu erzielenden Einkommens festgelegt werden. Diese Maßnahme würde es ermöglichen, Personen bei der Fortsetzung ihrer Berufsausbildung und Umschulung zu unterstützen, wenn sie in ihrer Erstausbildung die falsche Wahl getroffen haben. Denkbar wäre ein gemischtes System aus paritätischen Beiträgen auf Einkommen und Löhne einerseits und Beiträgen der öffentlichen Hand andererseits.
Es wäre auch denkbar, sich an das Modell der bestehenden Sozialversicherungen anzulehnen, das auf einer Beteiligung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und des Staates oder des Kantons beruht. Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer, Unternehmen und Selbstständigen, die derzeit eine private EO für Krankheit finanzieren, diese Last nicht mehr tragen müssten! Die Covid-19 hat zu erheblichen menschlichen Folgen geführt. Das ganze Ausmaß ist noch nicht absehbar. Allerdings hat diese Krise die Anfälligkeit vieler Einkommensquellen und die Lücken in unserem Sozialversicherungssystem aufgezeigt. Anstelle des heutigen Spektrums an individuellen Versicherungen würde eine einheitliche Sozialversicherung geschaffen, die die materielle Existenz aller in der Schweiz lebenden Personen garantiert. In diesem Zusammenhang würde die Sozialhilfe im Rahmen der Gesetzgebung über das AGR geregelt und ist somit auf schweizerischer Ebene vereinheitlicht. Damit würde eine der Hauptursachen für die durch das föderalistische System bedingten Ungerechtigkeiten beseitigt.
Konkrete Ideen
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Einen Mindestlohn von 4000 Franken monatlich festlegen
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Bekämpfung der Überschuldung durch Entschuldungsprogramme
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Verstärkte Prävention gegen Überschuldung in den Schulen
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Unterstützung der Berufsausbildung von Sozialhilfeempfängern
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Förderung der Umschulung von Arbeitnehmern
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Einführung einer Allgemeinen Einkommensversicherung (AGR)
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Die Progressivität der Steuern verbessern
