
Gleichheit
Ich ergreife Partei für eine Gesellschaft, die alle Verschiedenheiten gleichberechtigt und im Sinne des Universalismus respektiert. Zu diesem Zweck halte ich es für notwendig, alle Kriegsflüchtlinge, egal woher sie kommen, gleich zu behandeln. Da die Schweiz ein multikulturelles Land ist, gilt es zudem, sich dieser Chance bewusst zu sein und die Ausländerinnen und Ausländer in unseren Ländern bestmöglich zu integrieren. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderungen besser in unsere Gesellschaft und die Menschen, die sie betreuen, integriert werden. Schließlich gibt es auch auf institutioneller Ebene noch einiges zu tun, indem das Wahlrecht ausgeweitet wird und die regionalen Minderheiten unseres Landes in den Bundeskammern besser vertreten sind.
Migration
Mit der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge kommt es zu einer Vorzugsbehandlung dieser Flüchtlinge gegenüber anderen (afghanischen, syrischen, ...). Ukrainische Flüchtlinge erhalten nämlich sofort den Schutzstatus S, während Flüchtlinge aus anderen Kriegsländern oft jahrelang mit einer vorläufigen Aufnahme (Schutzstatus F) hier leben. Dies ist nicht gerechtfertigt; die Unterscheidung zwischen dem Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme (Schutzstatus F) muss zugunsten einer Regelung aufgehoben werden, die allen eine tragfähige Perspektive ermöglicht. Denn die vorläufige Aufnahme erschwert und behindert das Erlernen der Sprache, die Weiterbildung, die Erlangung einer menschenwürdigen Arbeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in besonderem Maße. Daher muss eine Lösung gefunden werden, die für alle gilt: Alle Flüchtlinge sollen spätestens nach fünf Jahren in der Schweiz automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten.
Intégration
Des huit millions de personnes qui vivent en Suisse, deux millions n’ont pas le passeport suisse. L’accès à la naturalisation est très strict en Suisse en comparaison internationale. Qui vit en Suisse a le droit de participer pleinement à la vie politique et sociale. La voie à suivre est celle de la naturalisation : c’est à dire le droit de participer aux élections et aux votations, la sécurité du droit à la résidence et – surtout – le droit d’être reconnu comme membre à part entière de la communauté. De plus, la diversité qui résulte de la migration ajoute à la richesse culturelle de la Suisse. Or, les personnes qui vivent en Suisse et n’ont pas encore le passeport helvétique devraient être bien accueillies, soutenues et invitées à la naturalisation.
Behinderung
Heutzutage besteht die Belastung der Familie nicht mehr nur aus den Kindern. Man darf nicht vergessen, dass Kinder sich auch um ihre alten und kranken Eltern kümmern. In Zukunft wird es immer mehr pflegende Angehörige geben. Sie müssen den Mangel an öffentlichen Ressourcen ausgleichen, da sich die Bevölkerungsgruppe der 80-Jährigen und Älteren gemäss den demografischen Prognosen in den nächsten 20 Jahren verdoppeln wird. In der Schweiz gibt es etwa 10'000 Gehörlose und 900'000 Hörgeschädigte. Die letztgenannte Kategorie nimmt aufgrund der Alterung der Bevölkerung zu. Ihre Lese- und Schreibfähigkeiten sind geringer, wodurch sie in der Kommunikation benachteiligt sind. In der Schweiz bleiben viele schriftliche Informationen für 10% der Bevölkerung unzugänglich. Die Gründe dafür sind vielfältig: chaotischer Bildungsweg, begrenzte intellektuelle Fähigkeiten, unzureichende Sprachbeherrschung, altersbedingte Leseprobleme oder ein zu komplexer Text. Eine Antwort auf dieses Problem ist die vereinfachte Sprache, die der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entspricht, die die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Diese Konvention fordert Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, unter anderem in der Gesundheit, der Arbeit, dem praktischen Leben oder der Kultur. Natürlich ist die Liste der oben genannten Problematiken nicht erschöpfend.
Institutionen
Im Kanton Bern haben die eidgenössischen Wahlen von 2011 und 2019 zu einem sehr bedauerlichen Ereignis geführt. Zum ersten und zweiten Mal seit 1848 ist eine ganze Bevölkerungsgruppe, dank derer sich der Kanton rühmen kann, zweisprachig zu sein und eine Brückenfunktion zwischen den Kulturen der Romandie und der Deutschschweiz zu erfüllen, nicht mehr im Nationalrat vertreten. Zwischen diesen beiden Wahlen wurde mit Manfred Bühler nur ein Romand gewählt, der nach der Wahl von Albert Rösti in den Bundesrat in den Nationalrat zurückkehrte. Zudem sind auch 50 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts Teile der Bevölkerung wie Jugendliche ab 16 Jahren, Ausländer (siehe "Migration und Integration") und Personen unter umfassender Beistandschaft noch immer nicht stimmberechtigt.
