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Integration

Von den acht Millionen Menschen, die in der Schweiz leben, haben zwei Millionen keinen Schweizer Pass. Der Zugang zur Einbürgerung ist in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr streng geregelt. Wer in der Schweiz lebt, hat das Recht, voll am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Weg dorthin führt über die Einbürgerung: das heisst das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, die Sicherheit des Aufenthaltsrechts und - vor allem - das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Darüber hinaus trägt die Vielfalt, die sich aus der Migration ergibt, zum kulturellen Reichtum der Schweiz bei. Menschen, die in der Schweiz leben und noch keinen Schweizer Pass haben, sollten willkommen geheissen, unterstützt und zur Einbürgerung aufgefordert werden.

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Die Staatsangehörigkeit umfasst mehr als nur das Stimm-, Wahl- und passive Wahlrecht. Sie garantiert einen sicheren Aufenthaltsstatus, schützt vor Ausweisung und ermöglicht die Reise- und Bewegungsfreiheit - unabhängig von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Nur die Staatsangehörigkeit garantiert politische Gleichheit: die Freiheit, sich zu versammeln und seine Meinung zu äußern, sich in der Schweiz frei zu bewegen, sich im Ausland niederzulassen oder zu reisen - ohne um sein Aufenthaltsrecht oder gar eine Ausweisung fürchten zu müssen.

 

Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen die Einbürgerung im Interesse einer echten Demokratie aktiv fördern. Das derzeitige Verfahren beruht auf Selektion und dem Verdacht, dass diese Person etwas Bestimmtes fordern könnte, was ihr nicht zusteht. Neben anderen wirksamen Fördermaßnahmen ist es wichtig, die Verfahrenskosten abzuschaffen. Jede Person, die vier Jahre in der Schweiz gelebt hat, sollte unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Recht auf Einbürgerung haben. Alle veralteten, subjektiven und willkürlichen Kriterien sollten abgeschafft werden. Die Einbürgerung sollte von einer Verwaltungsbehörde in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren gewährt werden.

 

Kinder, die bei ihrer Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, sollten bei einem entsprechenden Antrag die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten. Dies garantiert Chancengleichheit für alle hier geborenen Kinder, trägt der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung und stärkt eine lebendige Demokratie, die sich der Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet fühlt. Ein vereinfachter und schneller Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht die Teilhabe aller und schafft so die Vorbedingungen für eine dynamische und moderne Demokratie.

 

Das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft wird in ganz Europa von rechtsnationalistischen Parteien angefochten. In der Schweiz hat sich die Debatte verschärft, als die Doppelbürger Pierre Maudet (Franco-Schweizer) und Ignazio Cassis (Italo-Schweizer) ihre Kandidatur für den Bundesrat einreichten.  Rechtsnationalistische Kreise haben die 1992 in der Schweiz eingeführte mehrfache Staatsbürgerschaft schon immer kritisch gesehen. Sie fordern eine Entscheidungspflicht: Wer sich nicht für eine einzige Identität und eine einzige Staatsangehörigkeit entscheidet, ist grundsätzlich ein Verräter, argumentieren sie. Das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert jedoch die Integration und ist eine wichtige Grundlage für eine integrative Gesellschaft. Diejenigen, die ihre erste Staatsangehörigkeit behalten dürfen, werden viel eher eingebürgert. Mit der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft im Jahr 1992 hat sich die Zahl der Einbürgerungen vervielfacht. In der Tat wurden vor 1992 jährlich 5000 bis 8000 Personen eingebürgert. Seitdem ist diese Zahl auf 15.000 und sogar auf über 40.000 pro Jahr gestiegen. In der Schweiz haben heute mehr als 920 000 Menschen zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Dazu kommen noch mehr als 560 000 Auslandschweizer, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert zudem den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Studien und Stipendien in den betreffenden Ländern, sorgt für Sicherheit während der Ferien im anderen Land und stärkt den konsularischen Schutz. Darüber hinaus verleiht sie wichtige politische Rechte im Herkunfts- und im Aufenthaltsland. All dies trägt zur wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der Schweiz und des zweiten Landes bei und fördert die Entwicklung der Demokratie und die Konfliktlösung in Ländern, in denen die politischen und militärischen Spannungen verschärft sind. Schließlich hilft das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft Kindern aus binationalen Ehen bei der Herausbildung einer eigenen Identität. Kinder, deren Eltern aus zwei Kulturen stammen, haben oft mit den beiden Herkunftsländern ihrer Eltern zu tun. Für alle, die ihre Wurzeln in mehreren Ländern haben, ist die doppelte Staatsbürgerschaft ein wichtiger Bestandteil ihrer Identität. Diese Vielfalt, die oft mit Mehrsprachigkeit einhergeht, ist eine wichtige kulturelle Bereicherung für die Schweiz. Ob eine Person zwei oder mehr Pässe besitzt, muss eine freiwillige Entscheidung bleiben, die auf den eigenen Zugehörigkeiten und Identitäten beruht.

 

Auf Schweizer Ebene ist zu erwähnen, dass der Basler Nationalrat Mustafa Atici im März 2021 eine parlamentarische Initiative eingereicht hat, in der er fordert, dass die Verfassung und das Selbst so geändert werden, dass allen ausländischen Personen spätestens nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz die vollen politischen Rechte auf der Ebene aller Gemeinden gewährt werden.

So würden sich diese Rechte auch bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton nicht ändern.

 

Der Ausländeranteil variiert stark von einer Gemeinde zur anderen.Er kann sehr niedrig oder sehr hoch sein, wie zum Beispiel in der Stadt Biel, wo der Ausländeranteil über ein Drittel der Bevölkerung ausmacht.Unter solchen Umständen entsprechen die auf kommunaler Ebene getroffenen Entscheidungen nicht immer den Bedürfnissen und Wünschen der gesamten Bevölkerung, da ein Großteil der Bevölkerung vom demokratischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen ist.Es ist daher ungerecht, dass ein Drittel der Bevölkerung, wie es in Biel der Fall ist, nicht über kommunale Vorlagen abstimmen kann.

 

Hinzu kommt, dass viele Ausländer seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz leben und gut integriert sind.Diese Personen zahlen Steuern und Sozialabgaben, haben Kinder, die in unserem Land zur Schule gehen, und engagieren sich häufig auf Vereins- oder Gemeindeebene.Es ist daher wichtig, dass sie auf kommunaler Ebene über Fragen abstimmen können, die sowohl Schweizer als auch Ausländer betreffen, wie etwa Schulen, Kultur oder Stadtplanung. Diese Personen tragen nämlich zur Finanzierung dieser Infrastrukturen bei.Darüber hinaus fördert das Ausländerwahlrecht ihre Integration, da es ihnen ermöglicht, sich mit dem politischen System der Schweiz vertraut zu machen.Von den Gemeinden, die Ausländern das Wahlrecht gewährt haben, zieht keine eine negative Bilanz oder plant, das Wahlrecht wieder rückgängig zu machen.

Konkrete Ideen

  1. Den Zugang zur Schweizer Staatsbürgerschaft stärken.

  2. Verleihen Sie Personen, die in der Schweiz geboren sind und hier leben, auf Antrag die Schweizer Staatsbürgerschaft.

  3. Die Einbürgerungsverfahren vereinfachen.

  4. Die Kosten der Einbürgerungsverfahren senken.

  5. Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf kommunaler und kantonaler Ebene.

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